Bis zu 25.000 Euro für Digitalisierung: Neue NÖ-Förderung startet am 1. Oktober

Unternehmen in Niederösterreich können ab 1. Oktober 2026 wieder eine Förderung für konkrete Digitalisierungsvorhaben beantragen. Mit „digi4Wirtschaft – digi Investition: data“ unterstützen Land Niederösterreich und Wirtschaftskammer NÖ Investitionen in Datenintegration, Automatisierung und datenbasierte Prozesse. Der Zuschuss beträgt bis zu 20 Prozent der förderbaren Kosten und maximal 25.000 Euro pro Unternehmen.

Für Unternehmen in Laxenburg und im Bezirk Mödling, die derzeit Digitalisierungsprojekte planen, lohnt sich ein genauer Blick auf die neue Förderrunde. Die Antragstellung startet am 1. Oktober 2026 um 9:00 Uhr. Insgesamt stehen 2 Millionen Euro zur Verfügung. Eingereicht werden kann bis zur Ausschöpfung der Mittel, längstens bis 31. Dezember 2026. Niederösterreich.gv.at

Dabei ist allerdings wichtig: Gefördert wird nicht einfach der Kauf neuer IT. Das aktuelle Programm setzt einen deutlichen Schwerpunkt auf die Nutzung, Verknüpfung und Auswertung betrieblicher Daten.

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Was wird gefördert?

Im Mittelpunkt stehen Projekte, bei denen bereits vorhandene digitale Daten besser genutzt und unterschiedliche Datenquellen miteinander verbunden werden. Ziel soll sein, bestehende Arbeits- und Geschäftsprozesse messbar weiterzuentwickeln.

Förderfähig können beispielsweise Software und digitale Lösungen, Hardware sowie unmittelbar mit dem Projekt verbundene externe Dienstleistungen sein. Bei Software können auch Daten, Lizenzen und Abonnements berücksichtigt werden. Zusätzlich können interne Personalkosten pauschal in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Anschaffungs- und Investitionskosten berücksichtigt werden. Niederösterreich.gv.at

Das Programmdokument nennt eine ganze Reihe möglicher Anwendungsfelder – von Einkauf, Logistik und Produktion über Personalwesen und Kundenverwaltung bis zu Marketing, Rechnungswesen und Vertrieb. Denkbar sind beispielsweise die Verbindung von ERP-, Produktions- und Qualitätsdaten, Prognosemodelle für Lager oder Logistik, datenbasierte Kapazitätsplanung, Predictive Maintenance oder die Analyse von Kunden- und Auftragsdaten. Auch Künstliche Intelligenz kann Teil eines solchen Projekts sein. Niederösterreich.gv.at

Gerade für Unternehmen im Bezirk Mödling mit Produktion, Logistik, Handel oder Dienstleistungen kann damit ein relativ breites Spektrum an Projekten infrage kommen.

Nicht jeder IT-Einkauf ist ein Digitalisierungsprojekt

Hier liegt allerdings ein wesentlicher Unterschied zu manchen früheren oder allgemeineren Digitalisierungsförderungen.

Ein neuer Laptop, eine Office-Lizenz oder ein neues CRM allein reichen nicht. Das Programm verlangt einen nachvollziehbaren Zusammenhang zwischen Daten, Systemen und den betrieblichen Prozessen.

Nicht förderfähig sind unter anderem isolierte CRM- oder ERP-Einführungen, normale IT-Grundausstattung, reine Ersatzinvestitionen sowie Standardsoftware ohne weitergehende Datenintegration. Auch der bloße Kauf eines KI- oder Large-Language-Model-Abonnements ohne Einbindung in Geschäftsprozesse wird ausdrücklich als nicht förderfähig genannt. Niederösterreich.gv.at

Auch eine neue Website, ein Webshop oder eine Buchungsplattform ist als alleinstehendes Projekt grundsätzlich nicht das, worauf diese Förderschiene abzielt. Gleiches gilt für Social-Media-Auftritte oder die Anschaffung von Foto- und Videoequipment für Content-Produktion. Niederösterreich.gv.at

Ein Unternehmen sollte sich deshalb vor der Antragstellung weniger die Frage stellen „Welche Software wollen wir kaufen?“, sondern vielmehr:

„Welche vorhandenen Daten können wir miteinander verbinden und dadurch einen Geschäftsprozess besser machen?“

Genau darauf zielt die Förderung ab.

Wer kann einreichen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft aus den Bereichen Verkehr, Handel, Dienstleistungen, Industrie und Produktion.

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Das Vorhaben muss an einem Betriebsstandort in Niederösterreich umgesetzt werden. Dort muss eine aktive Gewerbeberechtigung bestehen, der wirtschaftliche Mittelpunkt des Unternehmens muss in Niederösterreich liegen und das Unternehmen muss grundsätzlich seit mindestens zwei Jahren in Niederösterreich wirtschaftlich tätig sein. Für bestimmte Sonderfälle wie Unternehmensnachfolgen sind Ausnahmen beziehungsweise Einzelprüfungen vorgesehen. Niederösterreich.gv.at

Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens 5.000 Euro betragen. Gefördert werden 20 Prozent, wobei der Zuschuss mit 25.000 Euro pro Unternehmen begrenzt ist. Grundsätzlich wird ein Projekt pro Unternehmen gefördert und das Vorhaben soll innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden. Niederösterreich.gv.at

Besonders wichtig: Noch nicht bestellen

Der vermutlich wichtigste Punkt für Unternehmen, die bereits ein konkretes Projekt vorbereitet haben:

Der Förderantrag muss eingereicht werden, bevor mit dem Projekt begonnen wird.

Das Land stellt ausdrücklich klar, dass dies auch erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie bereits beauftragte Lieferungen und Leistungen betrifft. Wer zuerst bestellt und anschließend um Förderung ansucht, riskiert daher die Förderfähigkeit des Projekts. Niederösterreich.gv.at

Unternehmen, die eine Investition ohnehin in den nächsten Wochen planen, sollten deshalb zuerst prüfen, ob diese unter digi4Wirtschaft fallen könnte.

Nicht einfach „First come, first served“

Trotz des begrenzten Budgets entscheidet nicht ausschließlich die Geschwindigkeit der Antragstellung. Vollständige Anträge werden gesammelt und laufend von einer Fachjury bewertet. Entscheidend sind laut Land Niederösterreich insbesondere die Qualität des Projekts und dessen Beitrag zur datenbasierten Weiterentwicklung des Unternehmens. Niederösterreich.gv.at

Für die Einreichung werden unter anderem eine Projektbeschreibung, eine Projektkostenaufstellung und entsprechende Angebote benötigt. Fehlende Unterlagen können innerhalb einer Frist von drei Wochen nachgereicht werden; bleibt der Antrag danach unvollständig, wird er nicht weiterbearbeitet. Niederösterreich.gv.at

Das spricht dafür, das Projekt vor dem 1. Oktober inhaltlich sauber vorzubereiten, statt lediglich möglichst schnell einen Antrag abzuschicken.

Was Unternehmer jetzt tun sollten

Wer derzeit über neue Software, Datenanalyse, KI, Automatisierung oder die Verbindung bestehender Systeme nachdenkt, sollte noch vor einer Bestellung prüfen, ob daraus ein förderfähiges Gesamtprojekt entwickelt werden kann.

Besonders interessant erscheint die Förderung für Unternehmen, die bereits verschiedene digitale Systeme einsetzen, deren Daten bislang aber getrennt voneinander liegen – beispielsweise Warenwirtschaft, CRM, Buchhaltung, Produktionssysteme, Online-Shop oder Service- und Kundendaten.

Der entscheidende Mehrwert muss dabei nicht in einer spektakulären neuen Technologie liegen. Oft dürfte gerade die sinnvolle Verknüpfung bereits vorhandener Daten das eigentliche Digitalisierungsprojekt darstellen.

Die wichtigsten Eckdaten

  • Start der Einreichung: 1. Oktober 2026, 9:00 Uhr
  • Förderung: 20 % der förderbaren Kosten
  • Maximaler Zuschuss: 25.000 Euro
  • Mindestprojektkosten: 5.000 Euro
  • Gesamtbudget: 2 Millionen Euro
  • Einreichfrist: bis zur Ausschöpfung des Budgets, längstens 31. Dezember 2026
  • Projektlaufzeit: grundsätzlich maximal zwölf Monate
  • Wichtig: Antrag vor Bestellung, Beauftragung oder Projektbeginn einreichen. Niederösterreich.gv.at

Weitere Details, das offizielle Programmdokument sowie die Formulare für Projektbeschreibung und Kostenaufstellung stellt das Land Niederösterreich bereit.

digi4Wirtschaft beim Land Niederösterreich

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Förderrichtlinie mit Stand 29. September 2026. Ob ein konkretes Projekt förderfähig ist, hängt von der individuellen Ausgestaltung und der Entscheidung der Förderstelle ab.

Dieser Artikel wurde teilweise mithilfe von KI recherchiert und formuliert, es erfolgte eine redaktionelle Überarbeitung.

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